Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Oliver Kunze, Stelzerbergstraße 11/1, 2384 Breitenfurt, Austria (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Event-Technologie, Projektleitung, technische Leitung und verwandte Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungen
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Event-Technologie und technische Planung
- Projektleitung und Projektmanagement
- Technische Leitung bei Veranstaltungen
- AV-Systemintegration
- Live-Produktion
- Venue-Technologie und Beratung
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(5) Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Anzahlungen verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (insbesondere behördliche Genehmigungen, GEMA/AKM-Lizenzen etc.) verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Verzögerungen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Mehrkosten werden gesondert berechnet.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur in schriftlicher Form möglich.
(2) Bei Stornierung werden folgende Stornogebühren fällig:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Auftragssumme
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Auftragssumme
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Auftragssumme
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Auftragssumme
(3) Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten werden in jedem Fall in voller Höhe berechnet.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme.
(3) Für technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z.B. Stromausfälle, Internetausfälle, höhere Gewalt), übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(4) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch von ihm beigestelltes Personal, Material oder Geräte verursacht werden.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Pläne, Entwürfe und sonstigen Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden und auf diese hinzuweisen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in 2384 Breitenfurt, Österreich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
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Stand: Januar 2026